Psychotherapien werden heute in der Regel über die Grundversicherung abgerechnet. Es gibt aber mindestens einige hundert ausgebildete Psychotherapeut:innen, die nicht über die Grundversicherung abrechnen können oder wollen (vgl. Schätzung von Psychotext.ch). Psychotherapeutische Leistungen dieser Therapeut:innen werden teilweise weiterhin von den Zusatzversicherungen unterstützt. Die Regelungen sind jedoch sehr unterschiedlich und teilweise unklar.
Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung ist bei allen Zusatzversicherungen, dass die Therapeut:in keine ZSR-Nummer besitzt (Quelle: Versicherungscheck von Aepsy).
Es ist in jedem Fall ratsam, dass die versicherte Person bei ihrer Versicherung nachfragt, wie die genauen Bedingungen sind, insbesondere ob die gewünschte Therapeut:in anerkannt wird und ob eine ärztliche Überweisung notwendig ist.
Die folgende Recherche von Psychotext.ch zeigt, welche Bedingungen für eine Kostenbeteiligung bei den grossen Versicherungen gelten und welche Beiträge geleistet werden.
In der Grundversicherung vereinen zwölf Krankenversicherer rund 94% der Versicherten. Die Marktanteile (Anzahl versicherte Personen) sind in der folgenden Grafik dargestellt:
Quelle: Accenture Krankenversicherungsstudie Factbook-Schweiz 2022
Bei den Zusatzversicherungen vereinen die acht grössten Anbieter rund 85% der Prämien. Die Marktanteile (gebuchte Prämien) sind in der folgenden Grafik dargestellt:
Auf den Websites der zwölf grössten Schweizer Krankenkassen wurde im März 2023 nach Informationen zu einer allfälligen Kostenbeteiligung im Rahmen der Zusatzversicherungen gesucht. Ein Klick in die folgende alphabetische Liste führt zu den Informationen der jeweiligen Versicherung (Angaben ohne Gewähr):
Complementa Extra:
"Nichtärztliche Psychotherapeuten und unabhängige Psychologen: CHF 1’500 pro Jahr der Kosten für ärztlich verordnete Behandlungen, die von einem auf der Liste des Dachverbandes der schweizerischen Krankenversicherer aufgeführten, nichtärztlichen Psychotherapeuten oder unabhängigen Psychologen durchgeführt werden."
Quelle: https://www.assura.ch/de/produkte/zusatzversicherungen/erganzung-grundversicherung
Mivita:
"Anerkannt sind Psychologen und weitere Fachpersonen, die im Besitz einer kantonalen Bewilligung zur selbständigen Praxisführung oder Mitglied eines der folgenden Verbände sind:
"Atupri übernimmt 60 Prozent der Kosten (…), höchstens jedoch
Quelle: https://www.atupri.ch/sites/default/files/2021-10/Mivita_ZVB_2022.pdf
Keine Leistungen für Psychotherapie in den Zusatzversicherungen.
"Psychologische Psychotherapeut/innen mit CSS-Anerkennung können weiterhin Kosten für psychotherapeutische Leistungen über die Zusatzversicherung abrechnen, sofern die Klienten/innen eine entsprechende Versicherung haben (...). Leistungen von bisher CSS-anerkannten Psychotherapeutinnen und -therapeuten, welche nun therapeutische Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringen, werden nicht mehr über die Zusatzversicherung abgegolten."
Für die CSS-Anerkennung in der Zusatzversicherung müssen Psychotherapeut:innen das Formular "Antrag VVG Anerkennung" einreichen.
Leistungen:
"Psychotherapeuten oder Psychologen, die nicht zur Tätigkeit zulasten der OKP zugelassen sind, können von der Groupe Mutuel anerkannt werden, sofern sie Mitglied der folgenden Verbände sind:
"Ab dem 1. Juli 2022 werden Sitzungen bei unabhängigen Psychotherapeuten oder Psychologen sowie bei anerkannten Psychotherapie- oder Psychologie-Organisationen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen. Die Kostenübernahme erfolgt durch eine dafür vorgesehene Zusatzversicherung, wenn die obligatorische Krankenpflegeversicherung nicht leistungspflichtig ist."
"Bestimmte Zusatzversicherungen übernehmen folgende Kosten: Psychotherapie, die von einem unabhängigen Psychotherapeuten oder Psychologen sowie von Psychotherapie- oder Psychologie-Organisationen erbracht werden, die über keine Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP verfügen, aber von der Groupe Mutuel anerkannt sind. Kontaktieren Sie uns, um Ihren Deckungsumfang zu prüfen."
"Seit dem 1. Juli 2022 werden die Kosten der nichtärztlichen Psychotherapie durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, welche die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und Behandlungen nach den Grundsätzen und Methoden der Krankenpflegeleistungsverordnung erbringen, nicht mehr über die Zusatzversicherung abgerechnet, sondern über die obligatorische Grundversicherung."
Quellen:
https://www.helsana.ch/de/private/versicherungen/zusatzversicherungen/ambulant/top.html >
Spezielle Behandlungsformen > Mehr zur Deckung
https://www.helsana.ch/de/private/versicherungen/zusatzversicherungen/ambulant/completa.html >
Spezielle Behandlungsformen > Mehr zur Deckung
"Eine allfällige Kostenübernahme aus der Zusatzversicherung TOP oder COMPLETA prüfen wir gerne, falls die Psychotherapeutin, der Psychotherapeut oder der Leistungsinhalt nicht die Voraussetzungen der Grundversicherung erfüllen."
Quelle: https://www.helsana.ch/de/blog/psyche/psychische-erkrankungen/depressionen-behandeln.html
Leistungen:
Krankenpflege-Plus und Krankenpflege-Comfort:
"Sie können sich bei Therapeutinnen und Therapeuten mit folgender Verbandszugehörigkeit behandeln lassen:
Quellen:
https://www.kpt.ch/de/versicherungen/zusatzversicherung/ambulant/krankenpflege-plus-versicherung
https://www.kpt.ch/de/versicherungen/zusatzversicherung/ambulant/krankenpflege-comfort-versicherung
"ÖKK START leistet nach Bewilligung des Kostengutsprachegesuches durch den Versicherer. (...) ÖKK START leistet 50%, bis CHF 1’000 pro Kalenderjahr, für nichtärztliche psychotherapeutische Behandlung, wenn der Psychotherapeut die kantonale Bewilligung zur selbstständigen Praxisführung hat."
Quelle: https://www.oekk.ch/uploads/files/02_Dokumente/01_PK/01_Angebot/AVB/DE/OEKK_AVB_LIVE_d.pdf
Classic und Family:
"Versichert sind 80 Prozent der Kosten, maximal Fr. 1000.– pro Kalenderjahr, von ärztlich verordneter Psychotherapie, welche durch selbstständige Psychotherapeuten durchgeführt wird."
Quellen:
https://www.sanitas.com/content/dam/sanitas-internet/Dokumente/Zusatzbedingungen_Classic_6024_de.pdf
https://www.sanitas.com/content/dam/sanitas-internet/Dokumente/Zusatzbedingungen_Family_6023_de.pdf
Mit Aepsy besteht eine Partnerschaft:
Auf der Seite für die Leistungserbringer ist zu lesen:
"Da die psychologische Psychotherapie ab dem 1. Juli 2022 eine KVG-Pflichtleistung ist, entfallen ab diesem Moment die Leistungen aus den Zusatzversicherungen. Gemäss Art. 44 Abs. 1 KVG (Tarifschutz) dürfen keine über die gültigen KVG-Tarife hinausgehenden Vergütungen verrechnet werden. Leistungen der psychologischen Psychotherapie können nur noch aus der Zusatzversicherung vergütet werden, sofern der Leistungserbringer gemäss KVG Art. 44 Abs. 2 in den Ausstand getreten ist."
Quelle: https://www.swica.ch/de/ueber-swica/partner/leistungserbringer/psychotherapeuten
Auf der Seite für die Versicherten hingegen steht:
"Ab dem 1. Januar 2023 werden Leistungen ausschliesslich über die Grundversicherung, und entsprechend nur für Behandlungen bei Therapeutinnen und Therapeuten mit Grundversicherungs-Zulassung, vergütet."
plus und premium:
"Psychotherapeutische Behandlungen durch anerkannte Psychotherapeuten mit kantonaler Bewilligung:
Quelle: https://www.sympany.ch/de/privatkunden/zusatzversicherungen/ambulant/leistungen.html
Ambulant III (in Ergänzung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung im ambulanten Bereich):
"Ambulante Behandlung Schulmedizin: Psychotherapie bei Therapeuten mit kantonaler Bewilligung zur Berufsausübung nach Psychologieberufegesetz, 80%, max. CHF 5000.– /Jahr"
März 2023
Alle Angaben ohne Gewähr
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