Psychotherapien werden heute in der Regel über die Grundversicherung abgerechnet. Es gibt aber rund 900 ausgebildete Psychotherapeut:innen, die nicht über die Grundversicherung abrechnen können oder wollen (vgl. Schätzung von Psychotext.ch). Psychotherapeutische Leistungen dieser Therapeut:innen werden teilweise weiterhin von den Zusatzversicherungen unterstützt. Die Regelungen sind jedoch sehr unterschiedlich und teilweise unklar.
Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung ist bei allen Zusatzversicherungen, dass die Therapeut:in keine ZSR-Nummer besitzt (Quelle: Versicherungscheck von Aepsy).
Es ist in jedem Fall ratsam, dass die versicherte Person bei ihrer Versicherung nachfragt, wie die genauen Bedingungen sind, insbesondere ob die gewünschte Therapeut:in anerkannt wird und ob eine ärztliche Überweisung notwendig ist.
Die folgende Recherche von Psychotext.ch zeigt, welche Bedingungen für eine Kostenbeteiligung bei den grossen Versicherungen gelten und welche Beiträge geleistet werden.
In der Grundversicherung vereinen zwölf Krankenversicherer rund 94% der Versicherten. Die Marktanteile (Anzahl versicherte Personen) sind in der folgenden Grafik dargestellt:
Quelle: Accenture Krankenversicherungsstudie Factbook-Schweiz 2022
Bei den Zusatzversicherungen ergibt sich eine andere Reihenfolge. Die Marktanteile (gebuchte Prämien) der acht grössten Anbieter sind in der folgenden Grafik dargestellt:
Auf den Websites der zwölf grössten Schweizer Krankenkassen wurde im März 2023 nach Informationen zu einer allfälligen Kostenbeteiligung im Rahmen der Zusatzversicherungen gesucht. Ein Klick in die folgende alphabetische Liste führt zu den Informationen der jeweiligen Versicherung (Angaben ohne Gewähr). Die fünf grössten Zusatzversicherungen sind fett markiert.
Assura
Atupri
Concordia
CSS
Groupe Mutuel
Helsana
KPT
ÖKK
Sanitas
SWICA (aktualisiert: 4.5.2023)
Sympany
Visana
Complementa Extra:
"Nichtärztliche Psychotherapeuten und unabhängige Psychologen: CHF 1’500 pro Jahr der Kosten für ärztlich verordnete Behandlungen, die von einem auf der Liste des Dachverbandes der schweizerischen Krankenversicherer aufgeführten, nichtärztlichen Psychotherapeuten oder unabhängigen Psychologen durchgeführt werden."
Quelle: https://www.assura.ch/de/produkte/zusatzversicherungen/erganzung-grundversicherung
Mivita:
"Anerkannt sind Psychologen und weitere Fachpersonen, die im Besitz einer kantonalen Bewilligung zur selbständigen Praxisführung oder Mitglied eines der folgenden Verbände sind:
"Atupri übernimmt 60 Prozent der Kosten (…), höchstens jedoch
Quelle: https://www.atupri.ch/sites/default/files/2021-10/Mivita_ZVB_2022.pdf
Keine Leistungen für Psychotherapie in den Zusatzversicherungen.
"Psychologische Psychotherapeut/innen mit CSS-Anerkennung können weiterhin Kosten für psychotherapeutische Leistungen über die Zusatzversicherung abrechnen, sofern die Klienten/innen eine entsprechende Versicherung haben (...). Leistungen von bisher CSS-anerkannten Psychotherapeutinnen und -therapeuten, welche nun therapeutische Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringen, werden nicht mehr über die Zusatzversicherung abgegolten."
Für die CSS-Anerkennung in der Zusatzversicherung müssen Psychotherapeut:innen das Formular "Antrag VVG Anerkennung" einreichen.
Leistungen:
"Psychotherapeuten oder Psychologen, die nicht zur Tätigkeit zulasten der OKP zugelassen sind, können von der Groupe Mutuel anerkannt werden, sofern sie Mitglied der folgenden Verbände sind:
"Ab dem 1. Juli 2022 werden Sitzungen bei unabhängigen Psychotherapeuten oder Psychologen sowie bei anerkannten Psychotherapie- oder Psychologie-Organisationen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen. Die Kostenübernahme erfolgt durch eine dafür vorgesehene Zusatzversicherung, wenn die obligatorische Krankenpflegeversicherung nicht leistungspflichtig ist."
"Bestimmte Zusatzversicherungen übernehmen folgende Kosten: Psychotherapie, die von einem unabhängigen Psychotherapeuten oder Psychologen sowie von Psychotherapie- oder Psychologie-Organisationen erbracht werden, die über keine Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP verfügen, aber von der Groupe Mutuel anerkannt sind. Kontaktieren Sie uns, um Ihren Deckungsumfang zu prüfen."
"Seit dem 1. Juli 2022 werden die Kosten der nichtärztlichen Psychotherapie durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, welche die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und Behandlungen nach den Grundsätzen und Methoden der Krankenpflegeleistungsverordnung erbringen, nicht mehr über die Zusatzversicherung abgerechnet, sondern über die obligatorische Grundversicherung."
Quellen:
https://www.helsana.ch/de/private/versicherungen/zusatzversicherungen/ambulant/top.html >
Spezielle Behandlungsformen > Mehr zur Deckung
https://www.helsana.ch/de/private/versicherungen/zusatzversicherungen/ambulant/completa.html >
Spezielle Behandlungsformen > Mehr zur Deckung
"Eine allfällige Kostenübernahme aus der Zusatzversicherung TOP oder COMPLETA prüfen wir gerne, falls die Psychotherapeutin, der Psychotherapeut oder der Leistungsinhalt nicht die Voraussetzungen der Grundversicherung erfüllen."
Quelle: https://www.helsana.ch/de/blog/psyche/psychische-erkrankungen/depressionen-behandeln.html
Leistungen:
Krankenpflege-Plus und Krankenpflege-Comfort:
"Sie können sich bei Therapeutinnen und Therapeuten mit folgender Verbandszugehörigkeit behandeln lassen:
Quellen:
https://www.kpt.ch/de/versicherungen/zusatzversicherung/ambulant/krankenpflege-plus-versicherung
https://www.kpt.ch/de/versicherungen/zusatzversicherung/ambulant/krankenpflege-comfort-versicherung
"ÖKK START leistet nach Bewilligung des Kostengutsprachegesuches durch den Versicherer. (...) ÖKK START leistet 50%, bis CHF 1’000 pro Kalenderjahr, für nichtärztliche psychotherapeutische Behandlung, wenn der Psychotherapeut die kantonale Bewilligung zur selbstständigen Praxisführung hat."
Quelle: https://www.oekk.ch/uploads/files/02_Dokumente/01_PK/01_Angebot/AVB/DE/OEKK_AVB_LIVE_d.pdf
Classic und Family:
"Versichert sind 80 Prozent der Kosten, maximal Fr. 1000.– pro Kalenderjahr, von ärztlich verordneter Psychotherapie, welche durch selbstständige Psychotherapeuten durchgeführt wird."
Quellen:
https://www.sanitas.com/content/dam/sanitas-internet/Dokumente/Zusatzbedingungen_Classic_6024_de.pdf
https://www.sanitas.com/content/dam/sanitas-internet/Dokumente/Zusatzbedingungen_Family_6023_de.pdf
Mit Aepsy besteht eine Partnerschaft:
Informationen für Psychotherapeut:innen:
"Welche Voraussetzungen müssen zur Anerkennung als SWICA-anerkannte Psychotherapeutin bzw. SWICA-anerkannter Psychotherapeut erfüllt sein?
Die Anerkennung durch SWICA ist persönlich und nicht übertragbar. Die Leistungen sind nicht delegierbar. Alle über die eigene Anerkennung verrechneten Leistungen müssen durch die registrierte bzw. anerkannte Person erbracht worden sein.
Eine Kostenbeteiligung aus der Zusatzversicherung an psychotherapeutischen Behandlungen erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
Abrechnungen für Leistungen der Psychotherapie aus den Zusatzversicherungen müssen mittels Software-Programm oder mit dem SWICA-Rechnungsformular erstellt werden. Zusätzlich müssen folgende Angaben auf der Rechnung vorhanden sein:
Quelle: https://www.swica.ch/de/ueber-swica/partner/leistungserbringer/psychotherapeuten
Informationen für Versicherte:
"Aus den Zusatzversicherungen COMPLETA TOP und OPTIMA beteiligt sich SWICA an den Kosten einer krankheitsbedingten psychotherapeutischen Behandlung, wenn die Therapie von einer SWICA-anerkannten Psychotherapeutin oder einem SWICA-anerkannten Psychotherapeuten durchgeführt und von einem Arzt verordnet wurde, und der Psychotherapeut nicht über die Grundversicherung abrechnet.
Möchten Sie wissen, ob Ihre Psychotherapeutin oder Ihr Psychotherapeut SWICA-anerkannt ist? Der SWICA-Kundenservice gibt Ihnen unter der Gratis-Nummer 0800 80 90 80 gerne rund um die Uhr Auskunft.
Wie viel bezahlt SWICA an psychotherapeutische Behandlungen aus den Zusatzversicherungen?
plus und premium:
"Psychotherapeutische Behandlungen durch anerkannte Psychotherapeuten mit kantonaler Bewilligung:
Quelle: https://www.sympany.ch/de/privatkunden/zusatzversicherungen/ambulant/leistungen.html
Ambulant III (in Ergänzung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung im ambulanten Bereich):
"Ambulante Behandlung Schulmedizin: Psychotherapie bei Therapeuten mit kantonaler Bewilligung zur Berufsausübung nach Psychologieberufegesetz, 80%, max. CHF 5000.– /Jahr"
März 2023
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