Psychotherapie: Was bezahlt die Zusatzversicherung?

 

Psychologische Psychotherapien werden heute in der Regel über die Grundversicherung abgerechnet. Es gibt aber rund 900 ausgebildete Psychotherapeut:innen, die nicht über die Grundversicherung abrechnen können oder wollen (vgl. Schätzung von Psychotext.ch). Psychotherapeutische Leistungen dieser Therapeut:innen werden teilweise weiterhin von den Zusatzversicherungen unterstützt. Die Regelungen sind jedoch sehr unterschiedlich und teilweise unklar.

Es ist in jedem Fall ratsam, dass die versicherte Person bei ihrer Versicherung nachfragt, wie die genauen Bedingungen sind, insbesondere ob die gewünschte Therapeut:in anerkannt wird und ob eine ärztliche Überweisung notwendig ist.

Die Abrechnung kann mit einer ZSR-Nummer erfolgen. Diese ist bei den meisten Zusatzversicherungen freiwillig. Die Nummer wird bei der SASIS AG mittels eines Formulars angefordert. Dort muss angegeben werden, ob über die obligatorische Krankenversicherung (OKP) oder ausschliesslich über die Zusatzversicherung (VVG) abgerechnet werden soll. Die beiden Varianten können nicht kombiniert werden.

Psychologische Beratungen werden von den Zusatzversicherungen nicht oder nur in Einzelfällen finanziert. Eine systematische Kostenbeteiligung sieht nur die AXA vor. Sie hat mit der FSP und dem SBAP die folgende Vereinbarung getroffen: Für «psychologische Gesundheitsberatungen» durch Mitglieder dieser beiden Verbände übernimmt die AXA 75% der Kosten bis zu einem Kostendach von CHF 500 innerhalb von drei Kalenderjahren. Die Psycholog:innen müssen sich vorgängig bei ihrem Verband für dieses Angebot registrieren (FSP, SBAP). Die AXA hält allerdings nur einen Marktanteil von 0,6% an den Zusatzversicherungen (gemäss Zahlen von SRF und FINMA).

 

Die Regelungen der grossen Krankenkassen

Gemäss FINMA vereinen die folgenden acht Krankenkassen 87% des Prämienvolumens im Bereich der Zusatzversicherungen:

Zusatzversicherungen Marktanteile

Auf den Websites dieser Krankenkassen (und vier weiterer grösserer Versicherer) wurde im April 2024 nach Informationen zur Kostenbeteiligung der Zusatzversicherungen an einer psychologischen Psychotherapie gesucht. Ein Klick in die folgende alphabetische Liste führt zu den Informationen der jeweiligen Versicherung (Angaben ohne Gewähr). Die Informationen der sechs grössten Kassen sind fett gedruckt. Diese Kassen vereinen 78% des Prämienvolumens auf sich.

Assura

 

Complementa Extra:

«Nichtärztliche Psychotherapeuten und unabhängige Psychologen: CHF 1’500 pro Jahr für Kosten ärztlich verordneter Behandlungen, die von auf der Liste des Dachverbandes der schweizerischen Krankenversicherer aufgeführten nichtärztlichen Psychotherapeuten oder unabhängigen Psychologen durchgeführt werden.»

Quelle: https://www.assura.ch/de/produkte/zusatzversicherungen/erganzung-grundversicherung

 

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Atupri

 

Mivita:

«Kosten der nichtärztlichen Psychotherapie: Anerkannt sind Psychologen und weitere Fachpersonen, die im Besitz einer kantonalen Bewilligung zur selbständigen Praxisführung oder Mitglied eines der folgenden Verbände sind:

  • Schweizerischer Psychotherapeuten-Verband (SPV)
  • Schweizerischer Berufsverband für angewandte Psychologie (SBAP)
  • Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP)»

Quelle: https://www.atupri.ch/sites/default/files/2021-10/Mivita_ZVB_2022.pdf

 

Diversa:

«Nichtärztliche Psychotherapie: Die Atupri übernimmt bei nichtärztlichen Psychotherapien durch einen vom behandelnden Arzt bezeichneten Psychologen 50 Prozent der ausgewiesenen Kosten, höchstens jedoch CHF 1’000.– pro Kalenderjahr. Der Psychologe muss über eine eidgenössisch oder kantonal anerkannte Fachausbildung verfügen oder Mitglied des Schweizerischen Psychotherapeuten-Verbandes (SPV) bzw. der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) sein.»

 

Quelle: https://www.atupri.ch/sites/default/files/2022-01/ZVB_Diversa_D_2022.pdf

 

«Welchen Teil bezahlt die Zusatzversicherung für eine Therapie bei einem Psychologen?

Wird die Psychotherapie durch einen von Atupri anerkannten, allerdings nicht für die OKP zugelassenen Psychologen durchgeführt, übernimmt die Zusatzversicherung einen Teil der Kosten (wenn du eine abgeschlossen hast). Dafür muss die Therapie ärztlich verordnet sein. Die Atupri Zusatzversicherungen übernehmen folgende Beträge:

  1. Mivita: 60 Prozent, höchstens aber CHF 1’000.– (Stufe Reala) bzw. CHF 1’500.– (Stufe Extensa) pro Kalenderjahr.
  2. Diversa: 50 Prozent, höchstens aber CHF 1’000.– pro Kalenderjahr»

Quelle: https://www.atupri.ch/de/gesund-leben/wissen/psyche/psychotherapie

 

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Concordia

 

Keine Leistungen für Psychotherapie in den Zusatzversicherungen.

Quelle: https://www.concordia.ch/content/dam/concordia.ch/privatpersonen/leistungen/A.01_Leistungsuebersicht_de.pdf

 

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CSS

 

«Psychologische Psychotherapeut/innen mit CSS-Anerkennung können weiterhin Kosten für psychotherapeutische Leistungen über die Zusatzversicherung abrechnen, sofern die Klienten/innen eine entsprechende Versicherung haben (...). Leistungen von bisher CSS-anerkannten Psychotherapeutinnen und -therapeuten, welche nun therapeutische Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringen, werden nicht mehr über die Zusatzversicherung abgegolten.»

 

Für die CSS-Anerkennung in der Zusatzversicherung müssen Psychotherapeut:innen das Formular «Antrag VVG Anerkennung» einreichen.

 

Quelle: https://www.css.ch/de/leistungserbringer/leistungen-abrechnen/tarifliches/psychologische-psychotherapie.html#psychotherapeutische-leistungen-zulasten

 

Leistungen:

  • myFlex Economy: keine Leistungen
  • myFlex Balance: 75%, max. CHF 1'000/Kj. bei CSS-anerkannten Psychotherapeuten ohne Zulassung für die Grundversicherung
  • myFlex Premium: 75%, max. CHF 3'000/Kj. bei CSS-anerkannten Psychotherapeuten ohne Zulassung für die Grundversicherung

Quelle: https://www.css.ch/content/dam/css/de/documents/privatkunden/richtig-versichert/produktblatt/501_d_produktblatt_leistungsuebersicht_myflex.pdf

 

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Groupe Mutuel

 

«Psychotherapeuten oder Psychologen, die nicht zur Tätigkeit zulasten der OKP zugelassen sind, können von der Groupe Mutuel anerkannt werden, sofern sie Mitglied der folgenden Verbände sind:

  • Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP)
  • Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP)
  • Schweizerische Berufsverband für Angewandte Psychologie (SBAP)»

Quelle: https://www.groupemutuel.ch/de/Privatkunden/Kundendienst/Von-der-Groupe-Mutuel-anerkannte-Einrichtungen-und-Leistungserbringer/Therapeuten.html

 

«Ab dem 1. Juli 2022 werden Sitzungen bei unabhängigen Psychotherapeuten oder Psychologen sowie bei anerkannten Psychotherapie- oder Psychologie-Organisationen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen. Die Kostenübernahme erfolgt durch eine dafür vorgesehene Zusatzversicherung, wenn die obligatorische Krankenpflegeversicherung nicht leistungspflichtig ist. Fragen Sie nach, ob Ihre Psychotherapie übernommen wird.»

 

«Bestimmte Zusatzversicherungen übernehmen folgende Kosten: Psychotherapie, die von einem unabhängigen Psychotherapeuten oder Psychologen sowie von Psychotherapie- oder Psychologie-Organisationen erbracht werden, die über keine Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP verfügen, aber von der Groupe Mutuel anerkannt sind. Kontaktieren Sie uns, um Ihren Deckungsumfang zu prüfen.»

 

Quelle: https://www.groupemutuel.ch/de/Privatkunden/Kundendienst/kontakte-dienstleistungen/auskunft-leistungen-einholen/anerkannten-leistungserbringer-psychotherapie-finden.html

 

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Helsana

 

«Für spezielle Behandlungsformen* übernehmen wir bis 75% der Kosten für Sie. Voraussetzung dazu sind ein vorgängiges Gesuch, eine schriftliche Kostengutsprache durch Helsana, eine ärztliche Verordnung und ein von uns anerkannter Arzt/Therapeut. Die Leistungen sind pro Kalenderjahr auf maximal 3000 Franken aus TOP/OMNIA bzw. 4500 Franken aus COMPLETA limitiert. (...) Bitte beachten Sie: Bei einzelnen Behandlungsformen sind zusätzlich die Indikationen, die Anzahl bezahlter Sitzungen und/oder die Höchstkosten pro Behandlung festgesetzt. Gerne geben wir Ihnen persönlich nähere Auskunft über den konkreten Leistungsumfang. Die Telefonnummer finden Sie auf Ihrer Versichertenkarte.»

 

* Bei den speziellen Behandlungsformen aufgeführt: Nichtärztliche Psychotherapie durch anerkannte Psychotherapeuten (falls keine Leistungspflicht aus der Grundversicherung)

 

Quelle: https://www.helsana.ch/dam/de/pdf/private/listen/anerkannte-spezielle-behandlungsformen.pdf

 

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KPT

 

«Psychotherapeuten/Psychologen: Bei einer ärztlichen Verordnung für die psychotherapeutische Behandlung übernehmen die Krankenpflege-Versicherungen innerhalb von 5 Jahren 1'600 Franken der anfallenden Kosten. Der Maximalbetrag pro Sitzung liegt bei 50 Franken. Sie können sich bei Therapeutinnen und Therapeuten mit folgender Verbandszugehörigkeit behandeln lassen:

  • Schweizerischer Psychotherapeutenverband (SPV)
  • Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP)
  • Schweizerischer Berufsverband für Angewandte Psychologie (SBAP)»

Quellen:

https://www.kpt.ch/de/versicherungen/zusatzversicherung/ambulant/krankenpflege-plus-versicherung

https://www.kpt.ch/de/versicherungen/zusatzversicherung/ambulant/krankenpflege-comfort-versicherung

 

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ÖKK

 

ÖKK START: «Ambulante Psychotherapie durch qualifizierte nichtärztliche Psychotherapeuten: 50 %, bis CHF 1’000 pro Kalenderjahr»

Quelle: https://www.oekk.ch/de/leistung/ambulante-psychotherapie

 

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Sanitas

 

Vital Basic: Keine Leistungen

Vital Smart und Premium: «Nicht-ärztliche Psychotherapie durch Psychotherapeuten und Psychologen oder bei Aepsy (Video-Telefonie) sofern ärztlich verordnet»

Quelle: https://www.sanitas.com/content/dam/sanitas-internet/Dokumente/Vital_06_Liste_weitere_Behandlungsformen_de.pdf

 

Vital Smart: 80%, bis CHF 1000.– pro Kalenderjahr

Vital Premium: 80%, bis CHF 5000.– pro Kalenderjahr

Quelle: https://www.sanitas.com/de/privatkunden/versicherungen/zusatzversicherungen/ambulant.html

 

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SWICA

 

Informationen für Psychotherapeut:innen:

 

«Welche Voraussetzungen müssen zur Anerkennung als SWICA-anerkannte Psychotherapeutin bzw. SWICA-anerkannter Psychotherapeut erfüllt sein?

  • Eidg. anerkannte Psychotherapeutin / Eidg. anerkannter Physchotherapeut
  • Gemäss KVG Art. 36 keine Zulassung zur Grundversicherung
  • SASIS-Zahlstellennummer für Psychotherapie VVG 

Die Anerkennung durch SWICA ist persönlich und nicht übertragbar. Die Leistungen sind nicht delegierbar. Alle über die eigene Anerkennung verrechneten Leistungen müssen durch die registrierte bzw. anerkannte Person erbracht worden sein.

 

Eine Kostenbeteiligung aus der Zusatzversicherung an psychotherapeutischen Behandlungen erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:

  • Ärztliche Anordnung
  • Leistungserbringung durch SWICA-anerkannte Psychotherapeutin bzw. SWICA-anerkannten Psychotherapeuten
  • Behandlung entspricht den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW)

Abrechnungen für Leistungen der Psychotherapie aus den Zusatzversicherungen müssen mittels Software-Programm oder mit dem SWICA-Rechnungsformular erstellt werden. Zusätzlich müssen folgende Angaben auf der Rechnung vorhanden sein:

  • SWICA-Tarif: 20S
  • SWICA-Tarifziffer: 20010
  • Tarifbezeichnung: Psychotherapie VVG - Einzelbehandlung»

Quelle: https://www.swica.ch/de/ueber-swica/partner/leistungserbringer/psychotherapeuten

 

Informationen für Versicherte:

 

«Aus den Zusatzversicherungen COMPLETA TOP und OPTIMA beteiligt sich SWICA an den Kosten einer krankheitsbedingten psychotherapeutischen Behandlung, wenn die Therapie von einer SWICA-anerkannten Psychotherapeutin oder einem SWICA-anerkannten Psychotherapeuten durchgeführt und von einem Arzt verordnet wurde, und der Psychotherapeut nicht über die Grundversicherung abrechnet.

 

Möchten Sie wissen, ob Ihre Psychotherapeutin oder Ihr Psychotherapeut SWICA-anerkannt ist? Der SWICA-Kundenservice gibt Ihnen unter der Gratis-Nummer 0800 80 90 80 gerne rund um die Uhr Auskunft.

 

Wie viel bezahlt SWICA an psychotherapeutische Behandlungen aus den Zusatzversicherungen?

  • COMPLETA TOP: 90 Prozent der Kosten, bis höchstens 50 Franken pro Sitzung für maximal 60 Sitzungen pro Kalenderjahr
  • OPTIMA: zusätzlich 25 Franken pro Sitzung für maximal 60 Sitzungen pro Kalenderjahr»

Quelle: https://www.swica.ch/de/private/gesundheit/medizinische-hilfe/therapeuten-psychotherapeuten/psychotherapeuten

 

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Sympany

 

«Therapien bei Psychotherapeutinnen und -therapeuten auf ärztlicher Anordnung sind durch die Grundversicherung gedeckt. Die ambulanten Zusatzversicherungen decken krankheitsbedingte Behandlungen bei Therapeutinnen und Therapeuten, die sich nicht dem KVG unterstellt haben (sogenannte Ausstandstherapeuten).»

plus: 50% der Kosten, bis CHF 1’000.– pro Kalenderjahr

premium: 50% der Kosten, bis CHF 2’000.– pro Kalenderjahr

Quelle: https://www.sympany.ch/de/privatkunden/zusatzversicherungen/ambulant/leistungen.html

 

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Visana

 

Ambulant I und II: Keine Leistungen

Ambulant III: In Ergänzung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung im ambulanten Bereich: Psychotherapie bei Therapeuten mit kantonaler Bewilligung zur Berufsausübung nach Psychologieberufegesetz, 80%, max. CHF 5000.– /Jahr

Quelle: https://www.visana.ch/dam/jcr:60584f4c-9bde-46e9-9c0e-29c67c49561f/uebersicht-versicherungsangebot-privatkunden-2023.pdf

 

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April 2024

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