Werbung für Psychotherapie: Was ist erlaubt?
Das Psychologieberufegesetz (PsyG) sagt: «Personen, die Psychotherapie privatwirtschaftlich in eigener fachlicher Verantwortung ausüben, machen nur Werbung, die objektiv ist, dem öffentlichen Bedürfnis entspricht und weder irreführend noch aufdringlich ist.» Wie dieser Grundsatz zu verstehen ist und welche ergänzenden Regelungen in den Kantonen bestehen, zeigt eine Umfrage von Psychotext.ch im Jahr 2018.
Psychotherapie und Coaching: Grosse regionale Unterschiede
Die kantonalen und regionalen Unterschiede im Psychotherapieangebot sind beträchtlich. Auch die Coaching-Anbieter verteilen sich alles andere als gleichmässig. Dies zeigt eine Auswertung von Psychotext.ch aus dem Jahr 2017.
Psychotherapie gesucht: Aber wie?
Die Deutschschweizer Bevölkerung sucht eine Fachperson für Psychotherapie in erster Linie über persönliche Empfehlungen, entweder von Ärzt:innen oder von Freund:innen, Bekannten und Verwandten. Erst an dritter Stelle folgt Google. Dies zeigt eine repräsentative Umfrage von Psychotext.ch und LINK von 2017.