Die FSP hat im Januar 2023 alle Krankenkassen der santésuisse angefragt, ob sie die Leistungen von Personen in einer psychotherapeutischen Weiterbildung im Rahmen der Grundversicherung vergüten. Die laufend aktualisierte Liste der FSP zeigt, dass viele Versicherer bezahlen. Auch die Groupe Mutuel hat im April 2023, wohl aufgrund des vom BAG im März 2023 verschickten Briefes an die Krankenkassen, nachgezogen. Und die CSS schreibt auf ihrer Website mittlerweile, diese Leistungen "unter Vorbehalt" zu vergüten. Im Tarifvertrag mit der Einkaufsgemeinschaft HSK (Helsana, Sanitas, KPT) war die Kostenübernahme von Anfang an vereinbart. Der Tarif beträgt 90% des Tarifs für ausgebildete Psychotherapeut:innen.
In der Grundversicherung vereinen zwölf Krankenversicherer rund 94% der Versicherten. Die Marktanteile sind in der folgenden Grafik dargestellt:
Quelle: Accenture Krankenversicherungsstudie Factbook-Schweiz 2022
Kombiniert man die Informationen der FSP (sowie Informationen der Websites von CSS, Atupri und ÖKK) mit den Marktanteilen, ergibt sich das folgende Bild:
Versicherung | Anteil Versicherte | Kostenübernahme von Leistungen von Psychotherapeut:innen in Weiterbildung |
CSS | 17% | "unter Vorbehalt", "unter enger, fachlicher Aufsicht" Quelle: https://www.css.ch/de/leistungserbringer/leistungen-abrechnen/tarifliches/psychologische-psychotherapie.html |
Helsana | 13% | ja |
Assura | 13% | ja |
SWICA | 11% | ja, von Organisationen der psychologischen Psychotherapie und von Spitälern |
Groupe Mutuel | 8% | ja |
Sanitas | 7% | ja |
Concordia | 7% | ja |
KPT | 6% | ja |
Visana | 6% | ja, von Organisationen der psychologischen Psychotherapie und von Spitälern |
Atupri | 3% | unbekannt |
Sympany | 2% | ja, von Organisationen der psychologischen Psychotherapie und von Spitälern |
ÖKK | 1% | unbekannt |
Total | 94% |
Mai 2023
Alle Angaben ohne Gewähr
Diese Seite weiterempfehlen: