Bis im Februar 2023 haben sich vier von fünf psychologischen Psychotherapeut:innen in der Schweiz für das Anordnungsmodell entschieden. Das geht aus einer Auswertung von Psychotext.ch hervor.
Anfang Februar 2023 waren im Psychologieberuferegister (PsyReg) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) 8138 psychologische Psychotherapeut:innen mit einer kantonalen Berufsausübungsbewilligung verzeichnet (Auskunft des BAG vom 08.02.2023). Da diese Bewilligung bei der Aufgabe einer Praxis aus Altersgründen nicht erlischt, wurden nur die 6292 unter 65-jährigen Therapeut:innen in die Berechnung einbezogen. Diese Zahl diente als Indikator dafür, wie viele Therapeut:innen für das Anordnungsmodell überhaupt infrage kommen.*
Wie viele Therapeut:innen mit der Grundversicherung abrechnen oder dies beabsichtigen, geht aus der Statistik der SASIS AG über die ZSR-Nummern hervor. Bis Ende Januar 2023 wurden 5001 ZSR-Nummern an psychologische Psychotherapeut:innen vergeben.
Setzt man diese beiden Indikatoren (Anzahl Personen mit Berufsausübungsbewilligung und Anzahl ZSR-Nummern) zueinander in Beziehung, zeigt sich, dass gegenwärtig knapp 80% der psychologischen Psychotherapeut:innen im Rahmen des Anordnungsmodells arbeiten.
Die so errechnete Quote kann mit den Ergebnissen einer Befragung der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) vom Februar 2022 verglichen werden: Damals gaben 64% der befragten 1300 Psychotherapeut:innen an, ins Anordnungsmodell wechseln zu wollen. 9% sagten, nicht ins Anordnungsmodell wechseln zu wollen oder dies nicht zu können. Eine grosse Gruppe von 27% war noch unentschieden.
Rund 57% der damals Unentschiedenen haben sich in der Zwischenzeit offenbar für das Anordnungsmodell entschieden, die Übrigen rund 43% wollen oder können bis heute nicht wechseln.
Wie sich die Anzahl der ZSR-Nummern seit Juli 2022 entwickelt hat, zeigt die folgende Grafik. Nach einer starken Zunahme in den ersten Monaten flachte die Kurve im vierten Quartal 2022 ab. Ein erneuter Sprung nach oben war im Januar 2023 zu verzeichnen. Es wird spannend sein zu beobachten, wie sich diese Zahl in den nächsten Monaten entwickeln wird.
Aufgrund der bisherigen Entwicklung kann vermutet werden, dass etwa 10 bis 15% aller psychologischen Psychotherapeut:innen längerfristig nicht im Rahmen des Anordnungsmodells arbeiten wollen oder können. Das sind rund 600 bis 900 Personen.
Mit Aepsy ist beispielsweise eine Vermittlungsplattform mit rund 150 Psychotherapeut:innen und Psycholog:innen entstanden, die sich auf Selbstzahler:innen und Zusatzversicherte spezialisiert hat. Interessant zu sehen wird auch sein, wie sich die Gespräche der FSP mit gewissen Zusatzversicherern zur Kostenübernahme von weiteren psychologischen Leistungen entwickeln werden.
* Damit wurde die Zahl der Personen, die für das Anordnungsmodell infrage kommen, unterschätzt (da ein Teil der Psychotherapeut:innen im Pensionsalter weiterarbeitet). Gleichzeitig benötigen seit 2020 auch gewisse angestellte Psychotherapeut:innen eine Berufsausübungsbewilligung (siehe PsyReg-FAQ > Berufsausübung im Fach Psychotherapie). Da dies in der Auswertung nicht berücksichtigt werden konnte, wurde die Zahl der Personen, die für das Anordnungsmodell infrage kommen, überschätzt. Diese beiden Fehler heben sich teilweise auf.
Diese Seite weiterempfehlen: